21.11.2018 Politik
ABDA begrüßt E-Rezept
Die ABDA begrüßt als Spitzenorganisation der deutschen Apotheker die Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, ein E-Rezept ab 2020 einzuführen. „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen. Wir wollen hier federführend unsere Expertise einbringen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wichtig ist uns dabei, dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat. Zugleich müssen die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur eindeutig festgelegt werden.“
Die Apothekerschaft stellt einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“
Digitalisierte Arbeitsabläufe sind in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin, www.abda.de, 13.11.2018
Weitere Artikel zum Thema
04.03.2024 BDC|News
Facharztseminar O&U am 22.-26.04.2024 Hamburg
Beste Vorbereitung auf die Facharztprüfung: Das BDC-Facharztseminar für Orthopädie/Unfallchirurgie dient
01.03.2024 Vergütung
Berufspolitik Aktuell: Chaos ohne Ende
Es wäre wirklich schön, im Rahmen der berufspolitischen Seite einmal etwas Positives oder Konstruktives melden zu können. Aber leider bleibt es weiter zum Verzweifeln. Die von allen gewollte und dringend erforderliche Krankenhausreform droht im Morast einer gegenseitigen Kompromisslosigkeit zwischen Bund und Ländern stecken zu bleiben.
01.02.2024 Politik
Reform der D-Arzt-Bedingungen zum 1.1.2024: Strukturelle Voraussetzungen für Eingriffsräume
Die Reform der Bedingungen für die niedergelassenen Durchgangsärzte ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In den folgenden Ausgaben der Passion Chirurgie werden die Details der neuen Regelungen im Einzelnen erläutert. In diesem Beitrag geht es um die strukturellen Vorgaben für die Eingriffsräume (ER).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.