31.05.2023 Politik
Ab 1. Juli kann die GOP 01645 bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abgerechnet werden

Eine Abrechnungsbestimmung für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 ist angepasst worden. Ab dem 1. Juli 2023 können indikationsstellende Vertragsärztinnen und -ärzte die GOP 01645 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen. Bisher war das grundsätzlich nur einmal im Krankheitsfall möglich.
In den Allgemeinen Bestimmungen wurde unter der Nr. 4.3.9.1 ein zweiter Absatz aufgenommen: „Zweitmeinungsverfahren für Indikationen an paarigen Organen oder Körperteilen sind je Seite berechnungsfähig. Der ICD-10-Kode der jeweiligen Indikation ist mit dem Zusatzkennzeichen für die Seitenangabe zu versehen.“
Hier geht es zum Patientenmerkblatt “Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen” des G-BA
Quellen: Ärztenachrichtendienst, KBV
Weitere aktuelle Artikel
18.07.2025 Politik
G-BA nimmt Liposuktion nach positiver Nutzenbewertung in den regulären Leistungskatalog auf
Operative Behandlung des Lipödems zeigt Erfolg.
15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025
Der G-BA hat Anpassungen vorgenommen.
17.06.2025 Gesetzgebungsverfahren
Vorhabeplanung des BMG
17 große und kleinere Themen stehen auf der Liste.
04.06.2025 Politik
Bis zu 2.000 zusätzliche Kontakte pro Hausarztpraxis im Jahr durch neues Primärarztsystem?
Berechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

