31.05.2023 Politik
Ab 1. Juli kann die GOP 01645 bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abgerechnet werden

Eine Abrechnungsbestimmung für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 ist angepasst worden. Ab dem 1. Juli 2023 können indikationsstellende Vertragsärztinnen und -ärzte die GOP 01645 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen. Bisher war das grundsätzlich nur einmal im Krankheitsfall möglich.
In den Allgemeinen Bestimmungen wurde unter der Nr. 4.3.9.1 ein zweiter Absatz aufgenommen: „Zweitmeinungsverfahren für Indikationen an paarigen Organen oder Körperteilen sind je Seite berechnungsfähig. Der ICD-10-Kode der jeweiligen Indikation ist mit dem Zusatzkennzeichen für die Seitenangabe zu versehen.“
Hier geht es zum Patientenmerkblatt “Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen” des G-BA
Quellen: Ärztenachrichtendienst, KBV
Weitere aktuelle Artikel
01.06.2016 Politik
119. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung
Nach Ansicht der Ärzteschaft ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche, psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen.
01.06.2016 Politik
Donald Trump: US-Präsidentschaftskandidat der Wall Street?
Als der US-Milliardär Donald Trump seine Kandidatur für die
27.05.2016 Aus- & Weiterbildung
BÄK: Arbeiten an neuer (Muster-) Weiterbildungsordnung auf gutem Weg
Die Novelle der (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist auf einem guten Weg. Darauf hat Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, auf dem 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg hingewiesen.
25.05.2016 Politik
Zweitmeinungsverfahren „analog und nicht digital“
Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes seit dem Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die DGCH unterstützt diesen Rechtsanspruch, weist aber auf noch unzureichenden Rahmenbedingungen zu einer Umsetzung hin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

