Aus-, Weiter- & Fortbildung 01.08.2014
Fortbildungsverpflichtung für D-Ärzte – Frist bis zum 31.12.2015 beachten!
Die Bedingungen für die Beteiligung am D-Arzt-Verfahren wurden 2011 grundlegend geändert (siehe pdf-Datei am Ende des Artikels). In den aktuell gültigen „Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (in der Fassung vom 1. Januar 2011)“ ist unter 5.12 und 5.13 genau festgelegt, welche Fortbildungen die beteiligten D-Ärzte innerhalb von fünf Jahren nachzuweisen haben:
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- Rehabilitationsmanagement
- Rehabilitationsmedizin
- Begutachtungswesen
- Kindertraumatologie
- Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen der DGUV-Landesverbände
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Aus persönlichen Gesprächen mit einzelnen D-Ärzten wurde bekannt, dass diese Bestimmung noch nicht allseits bekannt ist, sodass hier noch einmal eindringlich darauf hingewiesen werden soll: Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung muss von den im Jahr 2011 bereits beteiligten D-Ärzte erstmals zum Ende des Jahres 2015, also in etwas mehr als einem Jahr, nachgewiesen werden. Insbesondere Fortbildungen in der Reha-Medizin und im Reha-Management werden nicht allzu häufig angeboten, so dass man sich dazu bei Zeiten bei den DGUV Landesverbänden informieren sollte. Auch die vorgeschriebene Unfallmedizinischen Tagungen der DGUV finden höchstens einmal jährlich statt, sodass es jetzt höchste Zeit für eine persönliche Kongressplanung wird. D-arzt-spezifische und von der DGUV akkreditierte Fortbildungsveranstaltungen insbesondere zur Kindertraumatologie und zum Begutachtungswesen werden auch von der BDC-Akademie angeboten und finden auch zunehmend im Rahmen folgender Kongresse Berücksichtigung:
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- Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin (DKOU)
- Gemeinsamer Bundeskongress der Chirurgen in Nürnberg (BDC, BNC und andere)
- D-Arzt-Forum des Bundesverbandes der D-Ärzte in Bonn (BDD)
- Jahrestagungen der Sektion Kindertraumatologie in der DGU u. a.
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Leider gibt es keine vollständige Übersicht über das Angebot an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen. Hinweise finden sich im Internet unter folgenden Links:
| Weiterführende Informationen | ||
|---|---|---|
| Veranstaltungen der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung | Anzeigen | |
| Aus unklaren Gründen wird aber z. B. die unfallmedizinische Tagung des Landesverbands Mitte am 21. und 22. November in Mainz nur hier aufgeführt: | Anzeigen | |
| Der Ablauf der Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung durch die zuständigen DGUV-Landesverbände ist noch unklar. Der BDC wird sich über die GBK (Gemeinsame BG-Kommission der unfallchirurgisch-orthopädischen Berufsverbände) für ein sachgerechtes und unbürokratisches Verfahren einsetzen. | Anzeigen | |
| Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren | PDF öffnen |
Kalbe P. Fortbildungsverpflichtung für D-Ärzte – Frist bis zum 31.12.2015 beachten! Passion Chirurgie. 2014 August; 4(08): Artikel 03_01.
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