01.02.2022 Vergütung
Abrechnung: Honorare für BG-Gutachten wurden zum 01. Januar 2022 angehoben

Die ständige Gebührenkommission nach § 52 des Ärztevertrags zwischen KBV und DGUV hat auf Antrag der Ärzteseite eine Erhöhung der Honorare für Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung um 15 bis 20 Prozent beschlossen. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01. Januar 2022, sofern die gutachterliche Untersuchung nach diesem Stichtag stattfindet.
Die UV-GOÄ finden Sie stets aktualisiert auf den Internetseiten der KBV.
Tab. 1.: UV-GOÄ-Erhöhungen
|
GO.-Nr. UV-GOÄ |
Bezeichnung |
Bis 31.12.2021/€ |
Ab 1.1.2022/€ |
|
146-147 |
Erstes Rentengutachten (147: Augen) |
120,00 |
140,00 |
|
148-152 |
Zweites Rentengutachten etc. |
100,00 |
115,00 |
|
160 |
Freies GA – Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad |
280,00 |
330,00 |
|
161 |
Freies GA – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad. |
490,00 |
570,00 |
|
165 |
Freies GA – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand zu speziellen Kausalzusammenhängen und/oder differentialdiagnostischen Problemstellungen. |
700,00 |
840,00 |
Kalbe P: Honorare für BG-Gutachten wurden zum 01. Januar 2022 angehoben. Passion Chirurgie. 2022 Januar/Februar; 12(01/02): Artikel 04_07.
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