09.08.2018 Politik
328.500 Pflegevollkräfte für 19,5 Millionen im Krankenhaus behandelte Fälle im Jahr 2017
Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 3 400 Pflegevollkräfte oder 1,0 % mehr als im Jahr zuvor. Bei Vollkräften handelt es sich um die auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Pflegedienst. Rückläufig war dagegen die Zahl der Behandlungsfälle (-77 500 oder -0,4 %). Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden.
In 1 943 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 497 200 Betten zur Verfügung. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (48,0 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers. Jedes dritte Bett (33,2 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,8 %. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,8 %. Der Krankenhausaufenthalt dauerte im Durchschnitt 7,3 Tage.
Rund 909 800 Vollkräfte waren in den Krankenhäusern tätig. Knapp 161 200 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 748 600 zum nichtärztlichen Dienst, einschließlich der 328 500 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 000 (+1,9 %) zu, im nichtärztlichen Dienst um knapp 26 300 (+3,6 %).
Circa 2,0 Millionen Fälle wurden im Jahr 2017 stationär in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt. Das waren 18 600 Behandlungsfälle mehr als im Vorjahr (+0,9 %).
In 1 143 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen 163 900 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen private Träger die größten Anbieter, auf die fast zwei Drittel aller Betten entfielen (65,6 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,7 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,7 % des Bettenangebots. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 83,8 %. Der Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung dauerte im Durchschnitt 25 Tage.
Rund 8 800 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 900 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2017 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 08.08.2017
Weitere Artikel zum Thema
07.09.2022 Politik
GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
01.09.2022 Politik
BDC-Praxistipp: Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung von Lungenkrebs
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
23.08.2022 Politik
Bundesregierung hält GOÄ für unzureichend und defizitär
"Es ist unbestritten, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet", schreibt die Bundesregierung in ihrer heute (23.8.2022) veröffentlichten Antwort vom 11.8.2022 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/2934).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.