25.02.2025 BDC|News
BDC trifft H-DRG-Vereinbarung mit Pathologie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BDC hat unter Einbeziehung der Anästhesie eine Vereinbarung mit der Pathologie getroffen, mit deren Hilfe mögliche Auseinandersetzungen um Honoraranteile aus H-DRGs vermieden werden sollen. Bekanntlich sind pathologische Leistungen Bestandteil der Hybrid-DRG mit der Folge, dass diejenige Einrichtung, die ein solches H-DRG abrechnet, die Pathologie aus diesem Honorar bezahlen muss, weil eine kassenärztliche Überweisung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Angesichts der möglicherweise entstehenden immensen Kosten durch Spezialuntersuchungen haben wir vereinbart, dass zunächst nur eine einfache Histologie zu einem über alle DRG gleichen Festpreis erstattet wird und zwar als Vorwegabzug. Erst danach erfolgt eine ggf. erforderliche Aufteilung zwischen Chirurgie und Anästhesie.
Sollte aus medizinischer Indikation eine weitere (teure) Spezialuntersuchung erforderlich sein, so muss die Pathologie dies unmittelbar mitteilen. Da sich dann meist auch die Diagnose ändert, muss im Groupersystem geprüft werden, ob dann nicht mehr auf ein H-DRG zugegriffen werden muss, sondern eine EBM-Abrechnung erfolgt. Diese lästige Umwidmung schützt alle Beteiligten vor unangenehmen Überraschungen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsverordnung zu H-DRG fehlerhaft und unausgegoren ist. Das werden wir weiter versuchen zu ändern, bis dahin bedarf es im Einzelfall leider etwas kreativer Phantasie.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Dr. med. Peter Kalbe
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Dr. med. Friederike Burgdorf
Download: Vereinbarung zwischen BDP, BDC und BDA
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktieren
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktieren
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktieren
Dr. med. Friederike Burgdorf
GeschäftsführerinBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
26.06.2020 BDC|News
Juniausgabe: PASSION CHIRURGIE
Die Sommerferien stehen in den Startlöchern und noch ist unsicher, ob und in welchem Ausmaß eine zweite Infektionswelle kommt. Zeit für eine Zwischenbilanz zur Pandemie, die BDC-Geschäftsführerin Dr. Burgdorf in ihrem Editorial zieht.
24.06.2020 BDC|News
Meist sind es nicht die heroischen Taten
Prof. Michael Schäffer, Präsidiumsmitglied des BDC, über die Faszination Chirurg zu sein, bedeutende Chirurgen-Persönlichkeiten und warum Work-Life-Balance heute kein Widerspruch mehr in diesem Beruf ist.
01.06.2020 BDC|News
Editorial: Achtsam, wirksam, maßvoll
„Wir müssen weiter achtsam sein, Infektionsketten früh erkennen und wirksam unterbrechen“, so Jens Spahn bei der Ankündigung des Zweiten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, welches am 14. Mai von der Groko gegen die Stimmen der Opposition und mit Zustimmung des Bundesrats verabschiedet wurde.
26.05.2020 BDC|News
Maiausgabe: Seltene Fehlbildungen bei Kindern
Über 200 Kinder kommen in Deutschland im Jahr mit angeborenen Fehlbildungen wie Ösophagusatresie, Bauchwanddefekt, Zwerchfellhernie oder Morbus Hirschsprung zur Welt. Die Entwicklungen der Kinderanästhesie und der Neonatologie haben entscheidend geholfen, Letalität und Mortalität dieser Fehlbildungen zu reduzieren.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.