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vdek ruft Versicherte zur Auseinandersetzung mit ihrer Spendenbereitschaft auf

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ruft anlässlich des erneuten Rückgangs bei den Organspenden die Bevölkerung dazu auf, sich mit dem Thema Organspende und dem Organspendeausweis auseinanderzusetzen. Zur Unterstützung dabei hat der vdek seine umfangreichen FAQs zur Organ- und Gewebespende neu aufgelegt. Der aktualisierte Katalog beantwortet auf rund 30 Seiten alle wichtigen Fragen rund um das Thema: Was versteht man unter dem Hirntod? Können auch nur bestimmte Organe gespendet werden? Gibt es eine Altersgrenze für die Spende? Nach welchen Kriterien werden Organe verteilt? Welche Regelungen gelten im Ausland? Und vieles mehr. Im ersten Halbjahr 2017 hatten laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 412 Menschen Herz, Nieren, Lunge oder andere Organe gespendet. So wenige wie noch nie zuvor. Die Zahlen sind seit Jahren rückläufig. Im gleichen Zeitraum 2011 waren es noch 575 Spenden. Derzeit hoffen mehr als 10.000 schwer kranke Menschen in Deutschland auf die Transplantation eines Organs.

Einzelner Spender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen

„Umfragen zeigen, dass inzwischen 81 Prozent der Bevölkerung Organ- und Gewebespende eher positiv bewertet, das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Doch leider haben nur 36 Prozent ihren Entschluss in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten. Hier muss sich dringend etwas tun“, erklärte Michaela Gottfried, Pressesprecherin des vdek. Gottfried wies darauf hin, dass pro Jahr in Deutschland rund 1.000 Patienten sterben, weil kein geeignetes Spendeorgan zur Verfügung steht. „Ein einzelner Spender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. Die Ersatzkassen nehmen daher ihren Auftrag über das Thema aufzuklären sehr ernst und unterstützen ihre Versicherten bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die Organspende. Mit unseren FAQs wollen wir einen Beitrag dazu leisten.“

Hintergrund

Bei der Organspende gilt seit 2012 die „Entscheidungslösung“. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr über die Organspende informieren und sie regelmäßig auffordern, eine Erklärung abzugeben, ob sie einer Organ- bzw. Gewebespende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Die Erklärung ist freiwillig und kann vom Versicherten auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung der Versicherten wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gespeichert und kann vom jeweiligen Versicherten jederzeit geändert werden.

FAQ Organspende

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, www.vdek.com

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