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Live-Übertragungen von Operation und Interventionen haben auf Grund der technischen Möglichkeiten inzwischen eine lange Tradition und werden auf Fachkongressen zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung genutzt. Durch moderne Informationstechnologien können Operationen inzwischen weltweit ohne jegliche zeitliche Verzögerungen übertragen werden. Live-Operationen werden auch an medizinischen Fakultäten inklusive der akademischen Lehrkrankenhäuser zur Ausbildung eingesetzt, um Studierenden authentisch die Atmosphäre von Operationssälen zeigen zu können, häufig mit der Möglichkeit für die Studierenden, Fragen zu stellen und offene Punkte zu klären.

Der edukative Wert von Live-Übertragungen wird seit langem kontrovers diskutiert, ebenso die damit einhergehende potentielle Patienten-Gefährdung.

Daher wurden bereits in den Jahren 2007 und 2008 Positionspapiere von wissenschaftlichen Fachgesellschaften in den USA und in Japan zu diesem Thema publiziert, um durch verbindliche Regeln den Patientenbedürfnissen umfänglich Rechnung zu tragen. Dabei wurden die Aspekte der Patientensicherheit, die Anforderungen an das Format sowie Regeln für das Management von unvorhergesehenen Ereignissen und ethische Aspekte berücksichtigt.

Seit geraumer Zeit haben einige Medien wiederholt Initiativen gestartet, auch im deutschsprachigen Raum Live-Übertragungen von Operation und Interventionen im frei zugänglichen Fernsehen anzubieten.

Aus diesem Anlass ergibt sich für die wissenschaftlichen Fachgesellschaften die Notwendigkeit, auch für Deutschland ein Konsensuspapier zu erstellen, um verbindliche Regeln im Umgang mit Live-Operationen zu etablieren.

Die beteiligten Fachgesellschaften möchten ihren Mitgliedern mit diesem Konsensuspapier eindeutige und verbindliche Regeln zur Verfügung stellen, auf die man sich berufen kann.

Nutzen und Risiken von Live-Übertragungen von Operationen

Grundsätzlich wird anerkannt, dass durch Live-Übertragungen invasiver Eingriffe die Besonderheiten einer Methode bzw. Verfahrens realitätsnah dargestellt werden können. Allerdings muss gleichzeitig bedacht werden, dass bei Live-Übertragung häufig die Bedingungen, unter denen der Eingriff durchgeführt wird, von der alltäglichen Routine abweichen und der betroffene Patient damit potenziell einem höheren Risiko ausgesetzt sein kann.

Nach Ansicht der Fachgesellschaften ist es nicht auszuschließen, dass die Tatsache der Live-Übertragung Einfluss auf die Qualität der Leistung aller an der OP beteiligten Personen hat. Sei es, weil man besonders motiviert ist, eine gute Leistung zu zeigen und damit die Bereitschaft zum Risiko steigt, sei es, weil die ohnehin bestehende Anspannung vor Operationen mit einem hohen Schwierigkeitsgrad durch die Tatsache der Live-Übertragung noch zunimmt.

Live-Übertragungen sollten, damit sie ihren Nutzen zur Fort-, Weiter- und Ausbildung erfüllen können, so gut strukturiert sein, dass der Zuschauer die Entscheidungsprozesse während des Eingriffs nachvollziehen kann. Die notwendigen Instrumente, die einzelnen Schritte der Prozedur sowie die notwendigen begleitenden medizinischen Maßnahmen (z. B. Anästhesie, Kardiotechnik) auf hohem technischem Niveau müssen daher erläutert werden, ohne die Behandlung des Patienten zu verzögern oder gar zu unterbrechen und ihn/sie damit zu gefährden. Die Tatsache, dass man während der Operation sich nicht nur auf die reine medizinische Durchführung konzentrieren kann, sondern parallel dazu auch noch Wissen vermittelt, führt zu einer möglichen Doppelbelastung, die in sich automatisch die Möglichkeit der Gefährdung des Patienten trägt.

Folgende Punkte sind bei der Überlegung, bei einer Veranstaltung Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen anzubieten, zwingend zu beachten:

  1. Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen sind ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen mit geeigneter Infrastruktur für medizinisches Fachpersonal und Studierende der Medizin vertretbar.
  2. Live-Übertragungen dürfen nicht als Marketing-Maßnahme für einzelne Institutionen oder Fachabteilungen dienen. Das vorgenannte (abstrakte) Gefährdungspotential der Live-Übertragung darf nur dann in Kauf genommen werden, wenn daraus ein konkreter edukativer Nutzen für andere Mediziner/Operateure zu ziehen ist.
  3. Gänzlich abzulehnen sind Live-Übertragungen daher für ein Laienpublikum, da keine Bedeutung für eine sinnvolle Aufklärung gegeben ist und daher Aspekte, die den Bereich des Voyeurismus berühren, in den Vordergrund des Interesses gerückt werden könnten.

Forderungen der Fachgesellschaften an Live-Übertragungen

Die Live-Übertragung dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung, ist aber gleichzeitig auch ein wesentlicher Teil der Behandlung eines individuellen Patienten mit einer möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankung, bei der es zu gravierenden Komplikationen kommen kann. Aus Sicht der Fachgesellschaften ist es aus den vorgenannten Überlegungen heraus mehr als fraglich, ob der Patient bei einer Live-Übertragung ein vergleichbares Risiko wie bei einer unter alltäglichen Bedingungen durchgeführten Operation und Intervention hat.

Für den einzelnen Patienten besteht kein individueller Nutzen, allerdings kann die Live-Übertragung einer OP dazu beitragen, dass Patienten zukünftig von vielfältig fortgebildeten Operateuren/Interventionalisten profitieren.

Folgende Punkte werden obligat gefordert:

  1. Nur Patienten mit einem niedrigen Risikoprofil dürfen für Live-Übertragungen ausgewählt werden.
  2. Die Patientensicherheit hat oberste Priorität. Bedürfnisse von Zuschauern sind zu keiner Zeit zu berücksichtigen.
  3. Die Privatsphäre des Patienten muss bei der Übertragung zu jeder Zeit geschützt und sichergestellt werden. Sensible Patientendaten dürfen nur den jeweiligen Operateuren/Operateurinnen und den direkt an der Behandlung beteiligten Personen (z. B. Anästhesisten) bekanntgemacht werden.
  4. Regelungen der ärztlichen Schweigepflicht, des Datenschutzes sowie die Persönlichkeitsrechte der Patienten/Patientinnen sind stets zu berücksichtigen.
  5. Jeder Patient muss schriftlich umfassend über die Rahmenbedingungen der Übertragung informiert und aufgeklärt werden. Hierbei muss ihm insbesondere klar dargelegt werden, dass für ihn selber kein unmittelbarer Nutzen besteht. Auch wenn dies (derzeit) noch keinen expliziten Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden hat, sehen die Fachgesellschaften die Notwendigkeit, den Patienten insbesondere deutlich darüber aufzuklären, dass mit der Live-Übertagung ein Abweichen von der Routine verbunden ist und im Detail zu schildern, wie eine solche Operation abläuft. Dazu besteht jenseits rechtlicher Notwendigkeiten eine ethische Pflicht.
  6. Der verantwortliche Operateur/Interventionalist muss den Patienten persönlich aufklären, da nur er – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer 4 – einschätzen kann, was die Live-Übertragung für ihn bedeutet. Der Patient kann in besonders gelagerten Fällen auch von einem Arzt aufgeklärt werden, der die Aufklärung mit dem Operateur abspricht und der abschätzen kann, welches zusätzliche Gefährdungspotenzial für den Patienten durch die Live-Operation möglicherweise besteht.
  7. Im Vorfeld müssen verbindlich Prozeduren und besondere Maßnahmen für unvorhersehbare Ereignisse besprochen werden, um die Patientengefährdung zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel die obligate Vereinbarung, dass bei Eintreten ungeplanter Ereignisse die Live-Übertragung sofort zu stoppen ist.
  8. Sollten Live-Operationen durch Gastoperateure/Gastoperateurinnen durchgeführt werden muss im Vorfeld eine Vorstellung und Untersuchung der Patientin/des Patienten bei diesen Personen ermöglicht werden und der Patient muss über die damit verbundenen Besonderheiten aufgeklärt werden und ihnen zustimmen. Bei Einsatz eines Gastoperateurs muss ein Facharzt aus der Institution bei der Operation zugegen sein, an welcher die Patientin/der Patienten operiert wird, und der die Operation gegebenenfalls übernehmen kann.
  9. Der deutsche Facharztstandard muss jederzeit eingehalten werden.
  10. Die Operationen sollen (digital) aufgezeichnet werden.

Live-Übertragung für Laienpublikum, insbesondere im Fernsehen

Aus Sicht der Fachgesellschaften sind Live-Übertragungen im öffentlich zugänglichen Fernsehen inklusive Pay-TV abzulehnen. Dies deshalb, weil hier ein edukativer Nutzen nicht ersichtlich ist und man unterstellen muss, dass Marketingaspekte im Vordergrund stehen, die es nicht rechtfertigen, Patienten zusätzlich zu gefährden.

Zudem ist auch die berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Tragweite derartiger Berichterstattungen zu berücksichtigen. Live-Übertragungen im öffentlich zugänglichen Fernsehen inklusive Pay-TV werden sich daher am Berufsrecht und Wettbewerbsrecht (insbesondere am Heilmittelwerbegesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) messen lassen müssen, wofür dann auch der Operateur (mit-)verantwortlich ist. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Einflussnahme auf die Berichterstattung jenseits der Operation (also Interviews etc.) nur bedingt durch den Arzt beeinflussbar sind.

Auch diese, rein dem Eigenschutz des Operateurs dienenden Überlegungen, sind bei der Beurteilung der Live-Übertragung für Laienpublikum anzustellen, wenngleich das Patientenwohl allein schon ausreichen sollte, derartigen Übertragungen eine Absage zu erteilen.

Literatur

[1]   Guidelines on Live Surgery by ASCVTS Aug. 2007, Japanese Society for Cardiovascular Surgery, Japanese Association for Thoracic Surgery, Japanese Society for Vascular Surgery

[2]   Broadcast of Surgical Procedures as a Teaching Instrument in Cardiothoracic Surgery, Robert M. Sade, MD, for the American Association for Thoracic Surgery Ethics Committee and The Society of Thoracic Surgeons Standards and Ethics Committee, The Journal of Thoracic and Cardiovascular Surgery c Volume 136, Number 2

Das Konsensuspapier wurde federführend durch J. Gummert, W. Harringer, H.-J. Meyer und M. Ehrenfeld unter Mitwirkung der in der DGCH assoziierten Fachgesellschaften erstellt.
Dieser Artikel erscheint auch in der „Zeitschrift für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie“ im Dezember 2020, Ausgabe 6.

Gummert J, Harringer W, Meyer HJ, Ehrenfeld M: Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, zu Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen in Deutschland. Passion Chirurgie. 2020 Dezember; 10(12): Artikel 06_04.

Autoren des Artikels

Profilbild von Jan Gummert

Prof. Dr. med. Jan Gummert

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und GefäßchirurgieHerz- und Diabeteszentrum NRWUniklinik der Ruhruniv. BochumThorax- u. Kardiovaskularchirurgie
Profilbild von Wolfgang Harringer

PD Dr. Wolfgang Harringer

Leiter Fach-Referat Herzchirurgie im BDC, 2. Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und GefäßchirurgieChefarzt der Klinik für Herz-, Thorax- und GefäßchirurgieKlinikum BraunschweigSalzdahlumer Straße 9038126Braunschweig kontaktieren
Profilbild von Meyer

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer

Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktieren
Profilbild von Michael Ehrenfeld

Professor Dr. med. Dr. med. dent. Michael Ehrenfeld

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) 2020/2021Klinikdirektor, Klinikum der Universität MünchenKlinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie kontaktieren

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