01.03.2014 BG- und D- Arzt
Die Gebühren der BG-Gutachten werden zum 1.4.2014 erhöht
Auf Initiative unseres Verbandes wurde vor zwei Jahren die gemeinsame BG-Kommission der unfallchirurgisch-orthopädischen Berufsverbände ins Leben gerufen.
Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von folgenden Verbänden zusammen: BDC, BNC, DGOU, BVOU, BDD, DGOOC, DGU, VLOU und Direktoren der BG-Kliniken (KUV) und tagt 2 x jährlich. Von Anfang wurde ausdrücklich Wert auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der DGUV gelegt und so sind immer auch Vertreter der DGUV bei den Sitzungen anwesend.
In einer Kommissionssitzung am 10.4.2013 wurde erstmals über eine dringend notwendige und längst überfällige Erhöhung der Gutachtengebühren gesprochen und ein gemeinsamer Vorschlag mit den anwesenden Mitgliedern der DGUV abgestimmt. Über die KBV wurde sodann in Verhandlungen mit der DGUV eine Neufestsetzung der Gutachtengebühren erreicht und im Folgenden aufgelistet.
UV-GOÄ Nr. | Formulargutachten | Gebühr |
146 |
Vordruck A 4200 |
€ 120,- |
148 |
Vordruck A 4500 |
€ 100,- |
150 |
Vordruck A 4510 |
€ 100,- |
152 |
Vordruck A 4520 |
€ 100,- |
|
Freie Gutachten |
|
160 |
ohne Frage zum ursächliche Zusammenhang |
€ 180,- |
161 |
mit Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang |
€ 280,- |
165 |
eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten |
€ 360,- |
Zukünftig entfallen die Gebührenspannen für freie Gutachten.
Verhandlungen über eine mögliche weitere Anpassung der Gebühren für freie Gutachten (Nrn. 160 bis 165) ab 01.04.2015 nehmen die KBV und DGUV bis spätestens 30.06.2014 auf.
Diese Änderungen treten am 1. April 2014 in Kraft.
Die Kommission wertet dies als einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg, die seit Jahren nicht mehr angepassten übrigen Gebührenordnungspositionen der UV-GOÄ zu überarbeiten.
Kübke R. / Boxberg W. Die Gebühren der BG-Gutachten werden zum 1.4.2014 erhöht. Passion Chirurgie. 2014 März; 4(03): Artikel 04_01.
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