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„Mit der heutigen Einigung verringern wir die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte und schaffen verlässlichere Rahmenbedingungen.“ So kommentierte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, das heute vom Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erzielte Tarifergebnis. „Die Verhandlungen waren hart umkämpft. Am Ende haben wir gegen manchen Widerstand der Arbeitgeberseite einen Abschluss erreicht, der wichtige Wegmarken setzt“, betonte Lübke.

Marburger Bund und kommunale Arbeitgeber erzielen Tarifeinigung

Vereinbart wurden Regelungen zur verlässlichen Dienstplanung, zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste, zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung der rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken. Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2019 an vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Zusätzliche Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Nicht gewährte freie Wochenenden müssen auf Antrag innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres zusätzlich nachgeholt werden.

Auch auf finanzielle Verbesserungen einigten sich die Vertragsparteien: Die Gehälter der Klinikärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Januar 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2021 erneut um 2,0 Prozent.

Die Verlässlichkeit von Dienstplänen wird durch finanzielle Sanktionen bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen gestärkt. Dienstpläne müssen zukünftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Vor dieser Verhandlungsrunde hatte die VKA bereits verbindlich zugesagt, eine Regelung zu vereinbaren, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt. Anerkannt wurde auch die Tarifzuständigkeit des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten. Für diese Gruppe wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres aufgenommen werden sollen.

„Für den Marburger Bund ist das ein bemerkenswerter Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit und auch ein Verdienst Tausender von Mitgliedern, die in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teilgenommen haben. Natürlich haben wir weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist sogar ein Zeitenwechsel gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr im Tarifvertrag fest verankert. Die VKA hat auch akzeptiert, dass wir uns nur mit einer rechtssicheren Regelung zufrieden geben, die den Fortbestand des Ärztetarifvertrages trotz Tarifeinheitsgesetz sicherstellt“, erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die Änderungen im Detail

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 22.05.2019

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