Zurück zur Übersicht
© G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weist darauf hin, dass die meisten Corona-Sonderregelungen unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite morgen (25. 11.2021) weiter gelten. Der G-BA hat diese Regelungen bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen

  • die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
  • die erleichterten Vorgaben für Verordnungen und
  • die telemedizinische Heilmittelbehandlung.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Die Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ebenfalls auf der Website des G-BA zusammengefasst.

Weitere Artikel zum Thema

Passion Chirurgie

Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!

Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.