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Ärzte sind künftig nicht verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Vielmehr sollen sie unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium gegenüber der KBV klargestellt.

„Damit können Ärzte das elektronische Rezept immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll erachten oder der Patient es wünscht“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. So würden die Vorteile der Digitalisierung optimal genutzt. Davon profitierten auch die Patienten.

Kriedel: eRezept wird sich durchsetzen

Kriedel geht davon aus, dass sich das elektronische Rezept früher oder später durchsetzen werde. „Dazu brauchen wir keine Verpflichtung oder Sanktionen“, betonte er. Vielmehr müssten die Prozesse so vereinfacht werden, dass das Ausstellen von eRezepten mit einer deutlichen Zeitersparnis für die Praxis einhergehe. Dazu gehöre auch eine anwenderfreundliche Umsetzung der elektronischen Signatur.

eRezept in der Videosprechstunde

Nach den Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen Ärzte mit der Einführung des eRezeptes künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde eine Arzneimittelverordnung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungsrezepten biete sich ein eRezept an.

Papierrezept bleibt

Eine Verpflichtung der Ärzte zur Ausstellung eines eRezeptes oder ein diesbezüglicher Anspruch des Versicherten besteht derzeit nicht, wie das Ministerium klarstellte. Eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes sei derzeit ebenfalls nicht geplant.

„Es gibt viele Anwendungsbereiche, wo Ärzte kein elektronisches Rezept ausstellen können, zum Beispiel bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen“, erläuterte Kriedel. Schon deshalb sei es wichtig, dass es das Papierrezept weiterhin gebe. So könnten auch ältere Patienten, die nicht so technikaffin seien, es in Zukunft erhalten, wenn sie dies wünschen.

Das BMG rechnet langfristig ebenfalls damit, dass sich das eRezept aufgrund der zu erwartenden Prozessbeschleunigungen und Aufwandsentlastungen flächendeckend durchsetzen wird.

Einführung frühestens im Herbst 2020

Mit dem im Frühjahr verabschiedeten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung hat der Gesetzgeber das elektronische Rezept auf den Weg gebracht. Danach muss die Gematik bis Ende Juni 2020 die technischen Standards definieren.

Auf dieser Grundlage können dann Anwendungen für das elektronische Rezept zugelassen werden. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem, dass nach den Ärzten auch die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind und es entsprechende eRezept-Server in der TI  gibt.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 25.07.2019

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