Angesichts dieser guten Ergebnisse appellieren die Krankenhäuser aber auch dringend an die Bundesregierung mehr Vertrauen in die Arbeit der Kliniken zu haben und Überregulierungen abzubauen. „Wir könnten kurzfristig mehr Personal für unsere Patienten bereitstellen, wenn die Dokumentationsanforderungen und das Prüfunwesen des MDK und der Krankenkassen reduziert würden“, so Gaß weiter.

Seit dem 1. Januar 2017 können insgesamt 11 der 242 Qualitätsindikatoren für planungsrelevante Zwecke der Landeskrankenhausplanung herangezogen werden. Alle methodisch für den Krankenhausvergleich geeigneten Qualitätsindikatoren werden zudem krankenhausbezogen veröffentlicht.

Die Kliniken stellen sich der Qualitätstransparenz und ihrer Verantwortung, allerdings gibt es im Verfahren selbst methodischen Nachbesserungsbedarf: Für einen fairen Vergleich der Ergebnisse ist die Berücksichtigung des unterschiedlichen Risikoprofils der Patienten eines Krankenhauses unerlässlich. Auch das Vorgehen des strukturierten Dialogs soll verbessert werden. „Der Strukturierte Dialog, der von den hiermit beauftragten Stellen auf der Landes- und Bundesebene sehr sorgfältig durchgeführt wird und für alle Beteiligten enorm aufwändig ist, soll zukünftig spezifischer und somit treffsicherer gestaltet werden, ohne dass qualitative Auffälligkeiten unentdeckt bleiben“, so Gaß. Einen entsprechenden Weiterentwicklungsauftrag ans IQTIG hat der G-BA auf Bestreben der DKG bereits erteilt.

„Leider zeigt der Qualitätsreport auch, dass die sektorenübergreifende Qualitätssicherung unter Einbindung des vertragsärztlichen Versorgungsgeschehens nicht wirklich vorankommt“, erklärte Gaß. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 19. Juli 2018 die neue Richtlinie zur datengestützte einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen, die die Qualitätssicherung des stationären und vertragsärztlichen Bereichs unter einem Dach zusammenführen und unter gleichen Bedingungen stattfinden lassen soll. Die Entwicklung einer tatsächlich sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird jedoch durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die jeweiligen Sektoren behindert: Während die Beschlüsse der Landesarbeitsgemeinschaften (für die sektorenübergreifenden Qualitätssicherung auf Landesebene verantwortliche Stellen) zur Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen direkt für die Kliniken verbindlich sind, werde sie von den kassenärztlichen Vereinigungen nur als Empfehlung für die Vertragsärzte und ohne Durchgriffsrechte der Landesarbeitsgemeinschaften mit Verweis auf gesetzliche „Schutzvorschriften“ für das KV-System akzeptiert. Dies kann zu unterschiedlicher Qualität der gleichen Patientenbehandlung mit mangelhafter Qualität im niedergelassenen Bereich führen, ohne dass darüber Transparenz hergestellt wird. Wenn die Politik sektorenübergreifende Qualitätssicherung will, muss die Sonderrolle des KV-Systems beendet werden.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, http://www.dkgev.de, 01.10.2018