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Berlin, 17. Dezember 2019 – Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegen.

„Für unser Fach stellt das Ambulante Operieren einen wesentlichen Umsatzanteil dar, erst recht für die nach §115b SGB V ambulant operativ tätigen Kliniken. Die durch externe Vorgaben zusätzlich verursachten Kosten liegen pro Eingriff bei ca. 55 Euro, die in keiner Form zu einer entsprechenden Anhebung der Honorare geführt haben“, erklärt der Vizepräsident des BDC Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Für den nicht-operativen Teil der Praxis könne man die Abwertung der technischen Leistungen, im Wesentlichen des Röntgens, zu Gunsten einer Verbesserung der Zuwendung zu den Patienten mittragen. „Chirurgie ist aber das Fach mit den meisten Operationen“, so Rüggeberg. Gerade angesichts der von der Politik gewünschten Verlagerung von stationär nach ambulant, sei die fehlende Anerkennung der verursachten Zusatzkosten ein fatales Signal.

Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zur EBM-Reform