10.10.2019 Krankenhaus
Bundeskabinett beschließt Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat. Ersatzlos gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auch regionale Krankenkassen bundesweit wählbar zu machen. Das Vorhaben scheiterte insbesondere am Widerstand der Länder und der AOK. Wenig verwunderlich ist daher auch die Umbenennung des geplanten Gesetzes: Bisher trug der Entwurf den Titel Faire-Kassenwahl-Gesetz.
Das GKV-FKG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zu den Inhalten des GKV-FKG gehören insbesondere:
Neue Haftungsregeln
Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.
Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb
Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.
Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben. Der GKV-Spitzenverband selbst lehnt die Änderungen als Beschneidung der Selbstverwaltung ab.
Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden
Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die ursprünglich von Minister Spahn mit der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen geplante einheitliche Aufsichtszuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) ist mit dem beschlossenen Entwurf vom Tisch.
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 09.10.2019
Weitere Artikel zum Thema
31.01.2017 Politik
Herzbericht 2016 – Herzchirurgie in Deutschland
Der in Berlin vorgestellte Herzbericht 2016 bestätigt, dass die herzchirurgische Versorgung bundesweit mit 78 Abteilungen auf hohem Qualitätsniveau etabliert ist. Die Verbesserung der Lebenserwartung - und insbesondere auch der Lebensqualität - der Patienten ist eine wesentliche Prämisse für die in Deutschland knapp 1.000 tätigen Herzchirurgen. „Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Deutschland 128.175 Herzoperationen durchgeführt“, erläutert PD Dr. Wolfgang Harringer, erster Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Trotz des kontinuierlichen Anstiegs des Lebensalters, und den damit einhergehenden Begleiterkrankungen, liegen die Überlebensraten der Patienten dank der kontinuierlichen Weiterentwicklungen bestehender, und Initiierung minimalinvasiver, schonenderer Operationsverfahren, weiterhin bei ca. 97 Prozent.“
01.11.2016 Politik
Sieben Millionen OPs in Krankenhäusern
Bei 38 Prozent (7,0 Millionen) der knapp 18,7 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2015 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.