12.12.2018 Politik
Ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation

Verfahrensregeln in Kraft getreten
Die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach denen Patientinnen und Patienten eine zweite ärztliche Meinung zur Notwendigkeit einer empfohlenen Operation einholen können, sind in Kraft getreten. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien). Die vom G-BA beschlossenen Regelungen sollen eine unabhängige und qualifizierte ärztliche Zweitmeinung sicherstellen. Sie gelten unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse eine Patientin oder ein Patient versichert ist.
Ärztinnen und Ärzte können nun bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungsleistungen abrechnen zu dürfen. Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen.
Informationen über alle Ärztinnen und Ärzten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung abgeben dürfen, werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landeskrankenhausgesellschaften auf deren Internetseiten und gegebenenfalls mit weiteren Informationsangeboten zur Verfügung gestellt. Versicherte können sich bei der Suche nach einem Zweitmeiner zudem an ihre Krankenkasse wenden.
Das vom G-BA strukturierte Zweitmeinungsverfahren kann von Patientinnen und Patienten genutzt werden, sobald der Ergänzte Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Ein Patientenmerkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Leistungsumfang des Verfahrens und der Inanspruchnahme wird der G-BA auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, www.g-ba.de, 10.12.2018.
Weitere Artikel zum Thema
01.01.2012 Politik
BDC-Workshop ‚Nur Mut! Chirurgie zum Mitmachen…’
Moderne Nachwuchsförderung am Johannes Wesling Klinikum (JWK) Minden Das Lehrkrankenhaus
01.01.2012 Politik
Jahresbericht 2011 aus dem Ressort Nachwuchsförderung beim BDC
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht nicht nur die Gewinnung von chirurgischem Nachwuchs, denn wir dürfen bei allen Diskussionen um den fehlenden Nachwuchs die chirurgisch tätigen Kollegen jenseits des Oberarzt- und Chefarztstatus nicht aus dem Fokus verlieren. Sie sind es, die die chirurgische Versorgungsqualiät unter schwierigen gesundheitspolitischen, gesundheitswirtschaftlichen und klinikindividuellen Gegebenheiten mit aufrechterhalten.
01.01.2012 Politik
Editorial: Haben Sie mal eine Minute für mich: Nachwuchsförderung
Diese Ausgabe der Passion Chirurgie beschäftigt sich mit der Nachwuchsförderung.
01.01.2012 Politik
Erfolgsgeschichte seit über 4 Jahren: Die BDC-Nachwuchskampagne „Nur Mut!“
Es zeichnet sich Licht am Ende des Tunnels ab. Aktuelle
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.