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Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat infolge eines Antrages des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen am 27.11.2015 einen Beschluss zur Arthroskopie bei Gonarthrose gefasst (veröffentlicht: BAnz AT 15.02.2016 B2). Dieser Beschluss tritt am 01.04.2016 in Kraft und sieht vor, dass Arthroskopien bei Gonarthrose ab dem 01.04. nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Da in bestimmten Situationen Arthroskopien bei vorliegender Gonarthrose trotzdem abgerechnet werden können, wurde eine gemeinsame Handlungsempfehlung von Verbänden und Fachgesellschaften formuliert. Die vollständige Handlungsempfehlung finden Sie im Download-Bereich.

Weiterführende Informationen
Handlungsempfehlung Arthroskopie bei Gonarthrose
Gonarthrose im MRT? Anmerkungen zur Begrifflichkeit

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