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KV Bayerns warnt Ärzte vor der Verordnung fiktiv zugelassener Arzneimittel
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Gesundheitspolitischer Newsletter
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Berlin, 29.02.2012 (KBV Kompakt)
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns und die Bayerische Landesärztekammer wehren sich dagegen, dass das Problem bei den Nachzulassungsverfahren auf die Ärzte abgewälzt wird. Hintergrund: Einige Krankenkassen fordern die Verordnungskosten für Arzneimittel zurück, welche vor 1987 auf dem Markt erschienen und nun durch neue gesetzliche Bestimmungen ein Nachzulassungsverfahren benötigen.
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