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Beratungsleistungen für Mitglieder
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Beratung in allen Berufsfragen
Der BDC rät und hilft seinen Mitgliedern in allen wichtigen beruflichen Angelegenheiten wie z.B.
- Gestaltung der chirurgischen Weiterbildung
- Spezialisierung
- Tätigkeit als Assistenz- oder Oberarzt
- Vorbereitung und Durchführung der Niederlassung in eigener Praxis, als Vertragsarzt, als Belegarzt
- Probleme der niedergelassenen Chirurgen
- Vertrags- und privatärztliche Honorarfragen
- Vorbereitung auf leitende Krankenhaustätigkeit und ihre fachlichen und rechtlichen Aspekte
- Verhältnis des Chirurgen gegenüber Mitarbeitern und Patienten
- Beziehungen zur Krankenhausverwaltung
- Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Fachgebiete
- Arbeitsrechtsprobleme
Arztrecht
Der BDC hilft seinen Mitgliedern auf dem weiten Gebiet des Arztrechts
- im Zivilrecht (z.B. bei Haftungsfragen)
- im Strafrecht (z.B. bei Anschuldigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung)
- im Arbeitsrecht (z.B. bei Vertrags- und Kündigungsfragen)
- im Sozialrecht (z.B. bei Honorarkürzungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen)
Dem BDC stehen hierfür versierte Juristen zur Verfügung.
Vertragsberatungen
Der BDC berät seine Mitglieder beim Abschluß und bei Auslegung
- eines Chefarztdienstvertrages*)
- eines Vertrages zur Leitung einer chirurgischen Krankenhausabteilung im Kollegialsystem
- eines Vertrages zur Führung einer Gemeinschaftspraxis*) oder Praxisgemeinschaft*)
- eines Belegarztvertrages*)
- eines Praxis-Mietvertrages
- eines Oberarztvertrages mit speziellen Leistungsfunktionen
- eines Dienstvertrages für Oberärzte
- eines Vertrages zum ambulanten Operieren*)
- eines Assistentenvertrages in der Praxis*)
- eines Praxisübernahmevertrages*)
*) Für diese Vertragsgestaltungen sind beim BDC Musterverträge bzw. »Vertragshilfen« erhältlich.
Chirurgische Honorare
Der BDC berät seine Mitglieder in Gebührenfragen. Er ist laufend um eine Verbesserung der Honorare für chirurgische Leistungen bemüht. Seine Gebührenordnungskommission tagt regelmäßig und steht in ständigen Verhandlungen mit den zuständigen Gremien der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie den Gremien der Berufsgenossenschaften. |
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