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Stellen die neugeschaffenen Regelungen für Deutschland einen wirklichen Vorteil dar?

In der Vorweihnachtszeit des letzten Jahres hat die internationale Politik für die Kreditinstitute keine Geschenke verteilt. In den USA wurde die nach dem ehemaligen US-Notenbankpräsidenten Paul Volcher benannte Regel eingeführt, die US-Kreditinstituten untersagt, sich selbst in einem nennenswerten Umfang an spekulativen Geschäften zu beteiligen. Die US-Bank Goldman Sachs hatte im Vorgriff auf diese Entwicklungen schon den Eigenhandel aufgegeben. In Europa hatte man sich nach zuvor geschaffenen, verschärften Eigenkapitalregeln kurz vor Weihnachten auf die europäische Bankenunion und damit einhergehend den Aufbau nationaler Einlagensicherungen geeinigt. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, das Finanzsystem weniger krisenanfällig zu machen und vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass Steuerzahler nicht mehr für notleidende Kreditinstitute haften müssen.

Dies klingt zunächst als eine gute Nachricht für deutsche Steuerzahler, da die Rettung einiger Landesbanken, der Hypo Real Estate und der Commerzbank in den Jahren 2008 und 2009 den deutschen Staat viel Geld gekostet hat. Anders als in den USA, wo die wesentlich höheren Staatshilfen mit Gewinn zurückgezahlt wurden, wird dies in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verlustgeschäft bleiben. Deswegen erscheint die Entscheidung für eine zusätzliche Absicherung doch sehr positiv. Allerdings gibt es in Deutschland die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 EUR pro Gläubiger, die zukünftig europaweit gilt, aber es gibt unterteilt nach den drei Säulen des deutschen Bankgewerbes – Geschäftsbanken, genossenschaftliche Kreditinstitute, Sparkassen und Landesbanken – jeweils eigene Sicherungssysteme, die weit über diese Summen hinausgehen. Dabei sind es jedoch häufig theoretische Werte, da die Haftungszusagen, die beispielsweise im Haftungsverbund der Sparkassen und Landesbanken gegeben werden, weit unter den Haftungssummen liegen, die kapitalgedeckt sind.

Nun müssen allerdings zusätzliche nationale Sicherungseinrichtungen geschaffen werden, die europaweit zusammengenommen ein Volumen von 60 Mrd. EUR erreichen. Setzt man dies in Relation zu europäischen Rettungsmechanismen, die teilweise einen Mindestumfang von 700 Mrd. EUR hatten, stellt sich die Frage, inwieweit dies wirklich stabilisierend wirkt. Nun ist dieses Instrument nur ein Baustein einer gesamten Haftungskaskade, an der die Sicherungssysteme, die Eigentümer der Kreditinstitute, Eigentümer von Anleihen, aber auch Anleger beteiligt werden sollen, deren Vermögen bei dem entsprechenden Kreditinstitut über 100.000 EUR beträgt. Da sich der Verhandlungsprozess für die Details beginnend aus Dezember 2013 über die aktuellen Entwicklungen bis hin zu einer Abstimmung des Europaparlaments im April 2014 hinziehen wird, sind die Haftungsregularien noch unklar. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden zunächst die Eigentümer herangezogen, wenn ein Kreditinstitut in eine Schieflage gerät. Danach werden wohl Anleihegläubiger in der Reihenfolge der Besicherung der Anleihe beteiligt werden, bevor dann der neu geschaffene Sicherungsmechanismus eingreift. Fraglich ist allerdings, ob dann weitere Sicherungseinrichtungen bevorzugt werden, bevor Anleger, die mehr als 100.000 EUR angelegt haben, ebenfalls einen Teil ihres Geldes verlieren, um sich an der Rettung des dann notleidenden Kreditinstitutes zu beteiligen. Vieles spräche für eine Beteiligung erst nachdem sämtliche Sicherungssysteme ausgeschöpft sind. In einer Krise wie im Jahre 2008 könnte dies dann aber Anleger benachteiligen, die sich für relativ sichere Institute entschieden haben, wenn diese mit der Auffüllung zusätzlicher Sicherungstöpfe oder daraus herzuleitenden Garantien wirtschaftlich überfordert wären. Insofern wird man hier die weiteren Entwicklungen genau beobachten müssen. Keinesfalls kann man jedoch jemanden zuraten, einlagenwirksame Anlagen wie Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Spareinlagen, Sparbriefe u. ä. Anlagen für einen längeren Zeitraum bei Kreditinstituten anzulegen, wenn der Anlagebetrag 100.000 EUR überschreitet.

Diese Unsicherheit, die Sparer fast mit Anlegern von Anleihen von Kreditinstituten gleichstellt, müsste zu höheren Guthabenzinsen führen, da der Zins auch immer ein Preisbestandteil für das vorhandene Risiko ist. Das für Steuerzahler möglicherweise gesunkene Risiko hat sich auf der anderen Seite jedoch für Anleger erhöht. Es wird aber nicht zu steigenden Zinsen für Bank- und Sparkassenprodukte führen. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass die Guthabenzinsen – unabhängig von der weiteren Zinsentwicklung – sinken, weil die Kreditinstitute versuchen werden, höhere Margen von ihren Kunden zu erhalten. Hintergrund ist die EU-weit geschaffene Notwendigkeit, die Sicherungssysteme weitgehend kapitalgarantiert zu unterlegen. Hierzu ist für jedes Kreditinstitut eine Abgabe erforderlich, die entweder den Gewinn jedes einzelnen Kreditinstituts mindert oder die Kostenerhöhung an die Kunden weitergegeben wird, indem die ohnehin häufig schon sehr auskömmlichen Zinsmargen noch erweitert werden. Dies ist natürlich völlig kontraproduktiv, weil dann ein höheres Risiko geringer bepreist wird.

Die Kreditinstitute werden argumentieren, dass hierfür der Gesetzgeber auf europäischer Ebene verantwortlich sei. Dabei sind die Möglichkeiten, die die Europäische Zentralbank mit der Zinspolitik geschaffen hat, hervorragend für Kreditinstitute geeignet, ihr Eigenkapital durch die extrem hohe Marge zwischen niedrigen Anlagezinsen und teilweise sehr hohen Kreditzinsen wirksam zu stärken.

Wenn nun Beträge an eine zentrale Sicherungsstelle weitergegeben werden müssen, sollte dies im Interesse aller Kreditinstitute sein. Schließlich gibt es kaum eine Institutsgruppe, bei der keine Banken bzw. Sparkassen in schwierige Situationen gekommen waren. Die notwendigen Staatshilfen für Großbanken und Landesbanken haben wir schon dargestellt. Aber auch Sparkassen sind teilweise auf Kapitalmaßnahmen angewiesen (gewesen) und im genossenschaftlichen Sektor hat auch die dort zugehörige Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hilfen benötigt. Insofern sind strenge Regelungen, umfängliche Kapitalanforderungen und stabile Sicherungssysteme sehr sinnvoll. Auf diese Kriterien sollten Kunden, wenn sie als Reaktion auf die Entwicklungen bei Kreditinstituten mit unabhängigen Partnern zusammenarbeiten, Wert legen.

Ein unabhängiger Anbieter sollte immer nach dem Kreditwesengesetz lizensiert sein. Die Qualität ist dort einfach höher als bei dem für wenige Anlageprodukte geltenden deutschen Sonderweg der Gewerbeordnung. Die Aufsicht durch BaFin und Bundesbank ist ein Qualitätsmerkmal. Dann ist i. d. R. auch sichergestellt, dass das unabhängige Finanzinstitut der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen angeschlossen ist, wobei durch die häufig wertpapierlastige Vermögensstruktur ohnehin gewährleistet ist, dass man als Kunde bei Problemen des Instituts ein Aussonderungsrecht hat. Darüber hinaus verfügen erstklassige Finanzinstitute und Vermögensverwalter über hohe Eigenkapitalausstattungen, um überhaupt in dem Bereich tätig werden zu können. Führende Anbieter haben dann aber Eigenkapital, das weit über dieses Niveau hinausgeht. Mit Eigenkapitalquoten von deutlich über 50 Prozent wird jedes Kreditinstitut bei dieser Kennzahl in den Schatten gestellt.

Daneben sorgt die Unabhängigkeit gerade im Bereich der Vermögensverwaltung für eine wirkliche Orientierung an den individuellen Kundeninteressen und bedürfnissen. Hierzu gehört ein unabhängiges Research, wie es beispielsweise die DVAM Deutsche Vorsorge Asset Management GmbH als unabhängiges Finanzinstitut und unabhängiger Vermögensverwalter betreibt. Einen Einblick in die Arbeitsmethodik in diesem Bereich liefert der wöchentlich per E-Mail erscheinende DVAM-Finanzmarkt-Newsletter (siehe Abbildung), der unter [email protected] kostenlos und unverbindlich angefordert werden kann.

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Schön M. Veränderungen für Anleger durch die Schaffung einer Europäischen Bankenunion. Passion Chirurgie. 2014 Februar; 4(02): Artikel 06_01.

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