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Die DGKH hat Ende 2015 ihre neue „Krankenhaushygienische Leitlinie für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens“ veröffentlicht.

Darin werden auch Ausführungen zur Nachtabsenkung bzw. Nachtabschaltung von RLT-Anlagen gemacht: Abweichend von der DIN 1946-4: 2008 ist auch für OP-Räume eine vollständige Anlagen-Abschaltung aus hygienischer Sicht möglich. Nach Betriebsende und Schließen sämtlicher OP-Türen ist eine Nachlaufzeit von ca. 30 Minuten ausreichend. Der rechtzeitige Neustart der Anlagen ist zu gewährleisten (z. B. durch Kopplung an das Einschalten des Lichts durch die erste Person, die den OP betritt). Die Freispülzeit ist gemäß der Ergebnisse der Qualifizierungsmessungen für jeden OP festzustellen. Es ist sicherzustellen, dass die Freispülzeit vor OP-Beginn erreicht wird. Aus organisatorischen oder technischen Gründen kann es sinnvoll sein, einzelne OP-Räume (falls TAV-belüftet mit dem zugehörigen Instrumentenvorbereitungsraum) als Notfallräume durchgängig lüftungstechnisch zu versorgen.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.

Popp W. / Külpmann R. / Zastrow K.-D. Hygiene-Tipp: Nachtabschaltung der RLT-Anlage. Passion Chirurgie. 
2016 Juni; 6(06): Artikel 03_04.

 

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